Die Stiftung

Die Bärbel und Paul Geissbühler Stiftung bezweckt die Förderung humanitärer Entwicklung und die Linderung menschlicher Not. Sie unterstützt insbesondere den Ausgleich sozialer Defizite und fördert die Aus- und Weiterbildung junger Menschen.

Die Bärbel und Paul Geissbühler Stiftung ist gesamtschweizerisch tätig, sie unterstützt aber auch Projekte oder Tätigkeiten im Ausland von Organisationen mit Sitz oder Geschäftsstelle in der Schweiz.

Förderung

Die Bärbel und Paul Geissbühler Stiftung unterstützt Organisationen und Institutionen, die in den nachstehenden Förderthemen ihre Schwerpunkte setzen:

Fokusthemen in Entwicklungsländern

  • Unterstützung von Kinderdörfern
  • Integration von Strassenkindern und Kinderbetreuung
  • Medizinische Dienstleistungen
  • Projekte im Bereich der Familienplanung
  • Anschub- und Wachstumsfinanzierungen für Projekte mit einer langfristig zunehmenden, messbaren Wirkung in der Bekämpfung der absoluten Armut
  • Förderung von Projekten im Bildungswesen wie z.B. Stipendienprogramme u. Lehrlingsausbildung

Fokusthemen in der Schweiz

Bildung 

  • Förderung von Institutionen, welche sich in der Vermittlung von MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik) engagieren
  • Institutionen, welche Stipendien für MINT-Studiengänge vergeben
  • Beiträge an Forschungsprojekte im MINT-Bereich
  • Beiträge zur Integration von begabten aber sozial schwachen Schülern

Soziales

Im Vordergrund steht die Unterstützung von Institutionen / Organisationen, welche die soziale und berufliche Integration von Jugendlichen fördern.

Nicht gefördert werden:

  • Organisationen und Projekte, welche die Ziele der Stiftung nur indirekt verfolgen (z.B. Kulturprojekte, Filme, Werbe- und Sensibilisierungskampagnen)
  • Individuelle Unterstützungen von Einzelpersonen für deren eigene Bedürfnisse
  • Projekte und Anliegen im Suchtbereich
  • Online-Shops und Dienstleistungsplattformen

Gesuche

Liegt die Tätigkeit Ihrer Organisation bzw. des Projektes im Rahmen unserer Förderthemen? Erfüllen Sie die Förderkriterien? 

Um ein Gesuch einzureichen, bitten wir Sie, unser Gesuchsformular herunterzuladen und uns vollständig ausgefüllt zusammen mit den entsprechenden Beilagen per E-Mail zukommen zu lassen.

Gesuchsformular

Bitte beachten Sie:

  • Es werden nur vollständige Gesuchs-Dossiers bearbeitet.
  • Der Eingang von Gesuchen wird nicht bestätigt.
  • Anträge auf dem Postweg bleiben unbeantwortet.
  • Zu gegebenem Zeitpunkt werden Sie schriftlich über den Entscheid des Stiftungsrates informiert.
  • Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
  • Wiedererwägungsgesuche sind nicht möglich.
  • Durch die Kommunikation mit uns per E-Mail bzw. mit der Eingabe eines Gesuches bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen haben.

Termine

  • Fördergesuche werden zwei Mal im Jahr (Frühlings- und Herbstsitzung) beurteilt.
  • Nächste Eingabefrist für Fördergesuche: 15. Juli 2023

    Bitte reichen Sie die Unterlagen mit genügend Vorlaufszeit ein, damit noch Zeit für allfällige Rückfragen bleibt. Unvollständige Dossiers können nicht berücksichtigt werden. Nach Eingabefrist eingereichte Gesuche werden erst in der darauffolgenden Sitzung beurteilt.

Kontakt

Bärbel & Paul Geissbühler Stiftung
Mühlegasse 18e
6340 Baar

info_at_bpgstiftung.ch
+41 76 271 10 10

Erreichbarkeit:
Montag, Dienstag und Donnerstag

Hinweis: 
Bitte senden Sie uns keine Gesuche per Post. Diese bleiben unbeantwortet und werden nicht berücksichtigt.